Eine Wohnung, in der ein Mensch längere Zeit unentdeckt geblieben ist, lässt sich danach wieder vermieten oder verkaufen. Voraussetzung ist, dass die Rückstände aus dem Material heraus entfernt werden und nicht von der Oberfläche gewischt. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, Wohnungen nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Wrestedt.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, wird dort nicht gearbeitet. Nach der Freigabe ist der Zugang möglich.
- Nichts selbst putzen. Wie weit etwas gegangen ist, lässt sich einem Raum nicht ansehen. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber wirken und im Material belastet sein. Wischen verteilt dann das, was darunter sitzt. Auch der Geruch bleibt so lange, wie die Quelle im Material steckt, und verschwindet mit ihr. Das tatsächliche Ausmaß zeigt sich erst, wenn jemand die Räume fachlich beurteilt.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist alles, was bereits bekannt ist: um welche Räume es geht, wer Zugang hat, ob die Freigabe vorliegt und ob die Wohnung anschließend geräumt werden soll.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und prüft, welche Beläge betroffen sind und wie weit eine Auflösung reichen müsste. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Vor Arbeitsbeginn liegt ein Angebot vor. Erst mit Ihrer Zustimmung geht es weiter.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt der gesamte Hausrat aus den Räumen. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden dabei gesichert und den Berechtigten übergeben. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ob es bei einer Tatortreinigung bleibt oder die Wohnung vollständig aufgelöst wird, entscheidet sich nach der Besichtigung. Ein Gespräch am Telefon reicht, um den ersten Termin zu klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.