Nach einem Todesfall in den eigenen vier Wänden muss niemand selbst zu Eimer und Reinigungsmittel greifen. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung. Tätig werden wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume in Wolpertswende freigegeben haben.
Wischen erreicht die Oberfläche, die Rückstände sitzen tiefer. Am deutlichsten zeigt das der Geruch: Nach dem Lüften ist er für kurze Zeit fort und steht wenig später wieder im Raum. Das liegt daran, dass die Quelle im Material geblieben ist. Rückstände ziehen durch Fugen, unter Sockelleisten, in Holz und durch den Bodenbelag bis in den Estrich. Ein feuchtes Tuch verteilt sie dabei eher, als dass es sie aufnimmt. Erst wenn das betroffene Material entfernt und die Fläche desinfiziert ist, bleibt auch der Geruch weg.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht am Anfang eine Besichtigung, die nichts kostet. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Der Anblick eines Raumes sagt wenig über seinen biologischen Zustand. Eine Fläche wirkt sauber und ist trotzdem kontaminiert, weil die Kontamination unter der sichtbaren Schicht liegt. Für eine Tatortreinigung gilt das genauso wie für einen Leichenfundort. Welche Bauteile betroffen sind, zeigt sich bei der Besichtigung.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird ausschließlich das, was zuvor freigegeben wurde. Beim Räumen einer Wohnung gilt das ebenso wie bei der Reinigung.
Am Anfang steht ein Gespräch darüber, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
