Nach einem Todesfall in der Wohnung bleiben Stellen zurück, die Angehörige nicht selbst säubern sollten. Wir übernehmen das. Dazu gehören die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall, die Tatortreinigung und die Wohnungsauflösung. In Wolfach beginnen wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil das Auge hier kein Maßstab ist. Eine Fläche kann sauber wirken und trotzdem belastet sein. Rückstände bleiben nicht oben liegen. Sie ziehen in Fugen, in Holz, in den Bodenbelag und bis in den Estrich. Wer mit Eimer und Reiniger darübergeht, verteilt sie eher, als dass er sie entfernt. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft. Er sitzt im Material. Sobald die Quelle heraus ist, ist er weg und bleibt weg. Deshalb entfernen wir belastetes Material und entsorgen es fachgerecht. Die Flächen werden danach desinfiziert, dafür setzen wir VAH-gelistete Präparate ein. Bei der Leichenfundortreinigung gilt derselbe Maßstab wie bei jeder anderen Wohnung nach einem Todesfall.
Am Anfang steht eine Besichtigung, und die ist kostenlos. Was ein Einsatz kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich das jemand vorher an. Sie bekommen anschließend ein Angebot, und wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben. Nach dem Einsatz erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie weit etwas ins Material gezogen ist, zeigt sich erst in den Räumen selbst. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen, was für Ihre Wohnung gilt.
Auch das entscheidet der einzelne Fall. Eine einzelne Fläche bedeutet einen anderen Aufwand als eine vollständige Wohnungsauflösung. Wir klären das bei der Besichtigung mit Ihnen. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Ein kurzes Gespräch reicht, um die Lage zu schildern. Alles Weitere klärt sich vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
