Ein Anruf reicht aus, um den Ablauf in Gang zu setzen. Aus der Schilderung am Telefon ergibt sich, ob es um Leichenfundortreinigung geht, um die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder um eine Wohnungsauflösung. Wir kommen zum Einsatzort in Wörthsee, alles Weitere folgt aus dieser ersten Auskunft.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, wird nicht gearbeitet. Erst danach beginnt die Reinigung.
- Nichts selbst putzen. Haushaltsmittel wirken auf der Oberfläche. Sie lösen, was auf Fliesen, Laminat oder Holz liegt. Rückstände nach einem Todesfall sitzen zu diesem Zeitpunkt im Material: in Fugen, unter dem Belag, im Estrich, in Dielen. Ein Boden kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt die Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Der Geruch hat dieselbe Ursache: er sitzt in der Quelle im Material und vergeht dauerhaft erst, wenn diese entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft, was bekannt ist: um welche Räume es geht, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt und Zugang ermöglicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Eine Besichtigung der Räume kostet nichts. Sie klärt den Aufwand, der sich nach dem Zustand der Räume richtet. Die Fahrzeuge der Einsatzteams tragen keine Firmenbeschriftung.
- Der Umfang wird festgehalten. Vor Arbeitsbeginn liegt ein Angebot vor. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den gesamten Hausrat. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird erst, wenn die Freigabe dafür vorliegt.
Für die Tatortreinigung gilt derselbe Weg wie für jeden anderen Einsatz: Schilderung, Besichtigung, Angebot, Ausführung. Was am Telefon geschildert wird, reicht für den ersten Schritt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.