Die Arbeit an einem Fundort braucht kein Aufsehen im Haus. Wir reinigen Tatorte und Leichenfundorte, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf, auch in Wörth a.d.Donau. Der Weg dahin ist immer derselbe, und er beginnt nicht mit der Reinigung.
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So geht es weiter
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt die Wohnung zunächst verschlossen. Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigeben, kann dort gearbeitet werden.
- Warum die Oberfläche täuscht. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Was einmal eingezogen ist, sieht man von oben nicht mehr: eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, es holt sie nicht aus dem Material. Der Geruch sitzt an derselben Stelle und endet dauerhaft, sobald das aufnehmende Material heraus ist. Tatortreinigung ist deshalb Arbeit am Material, nicht am Anblick.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist alles, was Sie über die Räume sagen können: welcher Raum betroffen ist, welche Böden verlegt sind, wie lange die Wohnung leer stand und ob die Freigabe schon vorliegt.
- Wir sehen uns die Räume an. Wir kommen zur Wohnung und schauen uns den Zustand selbst an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Vorher erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Durchführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten; entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Je nach Lage bleibt es bei der Leichenfundortreinigung, oder wir übernehmen die Wohnung nach dem Todesfall bis zur vollständigen Wohnungsauflösung.
Für den Anfang reicht ein Gespräch. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird geklärt, bevor jemand anfängt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.