Eine Reinigung, wie man sie nach einem Umzug bestellt, reicht an einem Leichenfundort nicht aus. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche liegen. Sie ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und in den Estrich darunter. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, auch in Wissen.
Haushaltsreiniger erreichen die Rückstände nicht, weil diese tiefer sitzen als das, was zu sehen ist. Eine Stelle kann nach dem Wischen sauber wirken und im Material trotzdem belastet sein. Das Auge zeigt die Oberfläche, nicht den biologischen Zustand darunter. Feuchtes Wischen verteilt die Rückstände zusätzlich über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hängt damit zusammen: Er hört dauerhaft erst auf, wenn die Quelle im Material entfernt ist. Wir bauen kontaminiertes Material aus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich das vorher jemand an, kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, und die Arbeit beginnt erst mit Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Ob nur ein Raum betroffen ist oder die Wohnung vollständig ausgeräumt und aufgelöst wird, macht für den Umfang einen Unterschied. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den gesamten Hausrat aus und entsorgen ihn fachgerecht. Begonnen wird, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Solche Absprachen treffen wir vor dem ersten Arbeitstag.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und wer den Auftrag erteilt. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
