Nach einem Leichenfund ist selten von Anfang an klar, wer die Reinigung in Auftrag gibt. Für uns sind zwei Dinge praktisch entscheidend: eine Person, die den Auftrag erteilt, und jemand, der Zugang zu den Räumen ermöglicht. Das kann ein Vermieter sein, ebenso ein Angehöriger. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, wir reinigen eine Wohnung nach einem Todesfall, und wir führen Wohnungsauflösungen durch. Zum Einsatzort in Wirges fahren wir hin.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft an einem Fundort arbeiten, beginnt keine Reinigung. Erst nach der Freigabe der Räume fangen wir an.
- Nichts selbst putzen. Das Auge ist an einem solchen Ort kein Maßstab. Eine Fläche kann nach dem Wischen völlig unauffällig wirken und trotzdem belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich eingezogen sind. Sauber aussehen und biologisch sauber sein fallen hier auseinander. Wischen bewegt an der Oberfläche etwas, was darunter sitzt, bleibt. Aus demselben Grund hält sich der Geruch: Er hängt an der Quelle im Material und verschwindet dauerhaft, sobald diese entfernt ist.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist, was Sie über die Lage sagen können: welche Räume betroffen sind, ob die Freigabe schon erteilt wurde, wer die Wohnung aufschließt. Wenn Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden sollen, richten wir die Arbeitszeiten danach.
- Der Termin vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenlos. Wir kommen mit Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung.
- Angebot. Danach erhalten Sie schriftlich, was gemacht wird und was es kostet. Der Umfang richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Gegenstände verlassen die Wohnung erst, wenn die Zustimmung dafür vorliegt. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung des Fundortes, oder wir übernehmen die Wohnung vollständig und lösen sie auf.
Am Telefon lässt sich in wenigen Minuten klären, welcher dieser Schritte bei Ihnen gerade ansteht. Alles Weitere ergibt sich beim Termin in der Wohnung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.