Nach einem Todesfall in der Wohnung stellt sich für Angehörige zuerst die Frage, was sie anfassen dürfen und was besser unberührt bleibt. Betroffene Böden, Polster und Fugen zählen dazu: dort liegt der Teil der Arbeit, der Sachkunde und Ausrüstung verlangt. Diese Seite beschreibt der Reihe nach, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Winzer ablaufen.
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Was nacheinander passiert
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, liegt die Entscheidung über den Zugang bei ihnen. Erst wenn der Ort freigegeben ist, beginnt unsere Arbeit.
- Warum Wischen nicht hilft. Eine Reinigung von Hand vergrößert die betroffene Zone, statt sie zu beseitigen. Wischwasser trägt Rückstände über den ursprünglichen Rand hinaus, in Fugen, unter Sockelleisten und auf angrenzende Flächen. Was in Estrich, Holz oder Klebeschichten eingezogen ist, bleibt davon unberührt. Eine Fläche kann danach sauber aussehen und biologisch weiterhin belastet sein. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt; mit ihrer Entfernung verschwindet er.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist, was über die Räume bekannt ist: welcher Raum betroffen ist, welcher Bodenbelag liegt, ob die Freigabe vorliegt und ob nur gereinigt oder auch geräumt werden soll.
- Wir sehen uns die Räume an. Vor jeder Zusage schaut sich jemand die Wohnung an und stellt den Umfang fest. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Angebot. Danach steht schriftlich fest, welche Arbeiten vorgesehen sind. Ausgeführt wird erst, nachdem Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung folgt darauf der restliche Hausrat, Raum für Raum, bis die Wohnung leer übergeben werden kann. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Über den Umfang entscheidet, wer den Auftrag erteilt. Im Gespräch wird deshalb geklärt, wie weit die Tatortreinigung reichen soll und ob die Auflösung der Wohnung dazugehört.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.