Bei einer Wohnungsauflösung nach einem Sterbefall steht am Anfang die Frage, was mit dem Hausrat und den persönlichen Dingen geschehen soll. Das klären wir vorab mit der Person, die den Auftrag erteilt und uns Zugang gibt, und erst danach wird geräumt. Zu unserer Arbeit in Windsbach gehört neben der Wohnungsauflösung die Reinigung der Wohnung nach einem Todesfall sowie Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung.
Weil sich am Anblick eines Raumes nicht ablesen lässt, wie weit die Rückstände tatsächlich reichen. Sie ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich, und eine Fläche kann sauber aussehen, während der biologische Zustand darunter ein anderer ist. Wer oberflächlich wischt, verteilt das, was er eigentlich entfernen will. Wie viel Material herausgenommen werden muss, beurteilen wir deshalb bei der Besichtigung und nicht schon am Telefon. Aus demselben Grund verschwindet der Geruch erst dann dauerhaft, wenn seine Quelle im Material beseitigt ist.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb nennen wir vorab keine Pauschale. Wir sehen uns die Wohnung kostenlos an und stellen danach ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie diesem Angebot zugestimmt haben.
Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, von der Straße aus ist also nicht erkennbar, wer dort arbeitet. Wenn Ihnen daran gelegen ist, legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen mit Nachbarn im Treppenhaus vermieden werden.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ab, denn vorher darf an dem Ort niemand arbeiten. Liegt sie vor, vereinbaren wir die Besichtigung, bei der wir das Ausmaß beurteilen und die offenen Fragen zum Umfang durchgehen.
Für das erste Gespräch genügt eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht, was Sie wissen und ob der Ort freigegeben ist. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
