Wird ein Verstorbener in einer Mietwohnung gefunden, steht für Vermieter und Angehörige zuerst eine praktische Frage im Weg: wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang zu den Räumen ermöglicht. Das klären wir im Gespräch, bevor irgendetwas beginnt. Diese Seite beschreibt den Weg von der Freigabe bis zur Leichenfundortreinigung, zur Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder zur vollständigen Wohnungsauflösung in Windorf.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, bleiben die Räume unberührt, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft sie freigegeben haben. Vorher arbeitet niemand dort.
- Warum Wischen nicht hilft. Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann nach dem Abwischen völlig unauffällig wirken und im Material darunter belastet bleiben, weil Rückstände in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich eingezogen sind. Wer oberflächlich reinigt, verteilt sie eher, als dass er sie entfernt. Der Geruch hält sich genauso lange, wie die Quelle im Material sitzt; ist sie heraus, ist er dauerhaft verschwunden.
- Der Anruf. Am Telefon genügt, was Sie wissen: um welche Art von Räumen es geht, ob die Freigabe vorliegt, wie groß der betroffene Bereich etwa ist und ob nur gereinigt oder auch geräumt werden soll.
- Ansehen, was zu tun ist. Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung ist kostenlos, und der Aufwand richtet sich nach dem Zustand, den wir dort vorfinden.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen den Umfang schriftlich, bevor jemand anfängt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird der Hausrat geräumt. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, wofür die Freigabe fehlt.
Für eine Tatortreinigung gilt dieselbe Reihenfolge. Was in Ihrem Fall ansteht, lässt sich am Telefon in wenigen Minuten einordnen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.