Bevor in einer Wohnung gearbeitet werden kann, müssen zwei Dinge geklärt sein: ob Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben und was mit der Wohnung geschehen soll. Danach ordnet sich der Rest. Wir übernehmen in Windhagen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die anschließende Wohnungsauflösung.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, liegt der Fundort bis zur Freigabe in der Hand der Ermittler. Wir fangen erst danach an. Ein Gespräch ist auch vorher möglich, damit der Ablauf danach schon steht.
- Die Räume unberührt lassen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und der Estrich unter dem Belag nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nicht von allein wieder her. Eine Fläche kann sauber aussehen und im Material belastet bleiben; ansehen lässt sich das nicht. Wischen verteilt Rückstände über den Boden, statt sie herauszuholen. Am Geruch ändert es deshalb nichts: Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle im Material entfernt ist. Eigenes Putzen führt an dieser Stelle nicht weiter.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft uns, um welche Räume es geht, wie lange sie unbewohnt waren und ob eine Freigabe vorliegt. Mehr Angaben braucht es zunächst nicht.
- Der Termin vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Ohne Ihre Zustimmung beginnt keine Arbeit.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material bauen wir aus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Auftrag endet es bei der gereinigten Wohnung, oder die Räume werden vollständig ausgeräumt. Papiere, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten weiter. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Was in einem einzelnen Fall nötig ist, zeigt sich im Gespräch und beim Blick in die Räume.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.