Rückstände nach einem Leichenfund bleiben im Material, auch wenn die Oberfläche darüber längst unauffällig aussieht. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge eine Leichenfundortreinigung abläuft, wer wann entscheidet und was bei der Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder bei einer vollständigen Wohnungsauflösung in Windach geschieht.
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So geht es weiter
- Warten auf die Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, beginnt keine Arbeit, bevor die Räume freigegeben sind. Diese Entscheidung liegt bei der Behörde, nicht bei den Angehörigen und nicht beim Eigentümer.
- Die Räume unberührt lassen. Das Auge ist hier kein Maßstab. Ein Boden kann trocken und sauber wirken und trotzdem in Fugen, im Holz und im Estrich darunter Rückstände tragen, die von oben nicht erkennbar sind. Wer darüberwischt, verteilt sie auf eine größere Fläche, statt sie herauszuholen. Auch Geruch steht nicht in der Luft, sondern sitzt in dem Material, das ihn aufgenommen hat. Er verschwindet dauerhaft, sobald diese Quelle entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was Sie wissen: um welche Art von Räumen es geht, wie groß sie sind, ob eine Freigabe vorliegt und in welchem Verhältnis Sie zur Wohnung stehen.
- Wir sehen uns die Räume an. Vor Ort klärt sich der tatsächliche Umfang. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen den Umfang vorab schriftlich. Gearbeitet wird, nachdem Sie zugestimmt haben.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt der gesamte Hausrat heraus. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden dabei gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Zum Abschluss stehen eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation zur Verfügung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Für eine Tatortreinigung gilt derselbe Weg wie für jede Auflösung: ansehen, anbieten, dann ausführen. Was im konkreten Fall dazugehört, lässt sich im Gespräch in wenigen Minuten abstecken.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.