Angehörige stellen andere Fragen als Vermieter. Die einen wollen wissen, ob sie die Wohnung überhaupt betreten sollten, die anderen, wann die Räume wieder nutzbar sind. Der Ablauf ist für beide derselbe. In Wildeck übernehmen wir die Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, wird dort nicht gearbeitet. Erst nach der Freigabe beginnt die Reinigung.
- Nicht selbst reinigen. Wie weit die Kontamination reicht, lässt sich ohne Blick in die Räume nicht sagen. Rückstände dringen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein, und eine Fläche, die sauber aussieht, ist damit nicht sauber. Oberflächliches Wischen verteilt, was im Material sitzt. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist. Das Ausmaß steht deshalb erst nach der Besichtigung fest.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft es zu schildern, was vorgefallen ist, wie viele Räume betroffen sind, wie lange die Wohnung leer stand und ob eine Freigabe vorliegt.
- Ansehen, was zu tun ist. Ein Mitarbeiter sieht sich die Räume an und prüft, welche Flächen und Materialien betroffen sind. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Am Ende stehen eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ob Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine Wohnungsauflösung: Am Anfang steht ein Gespräch, in dem Sie schildern, was vorliegt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.