Ein Anruf genügt, damit alles Weitere seinen Lauf nimmt: Sie schildern, was vorgefallen ist, wir sehen uns die Räume an, und anschließend steht schriftlich fest, was gemacht wird. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und wir übernehmen die Wohnungsauflösung. Gearbeitet wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort in Wiggensbach freigegeben haben.
Haushaltsmittel wirken auf der Oberfläche, die Rückstände sitzen aber im Material darunter. Sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein, und wie weit das geschehen ist, lässt sich von außen nicht ablesen, sondern erst bei der Besichtigung der betroffenen Stellen beurteilen. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein, denn der optische Eindruck sagt über den Zustand des Materials nichts aus. Oberflächliches Wischen verteilt die Rückstände, anstatt sie zu beseitigen. Der Geruch hängt an derselben Ursache: Er kommt aus der Quelle im Material, und mit deren Entfernung und der Desinfektion der Flächen ist er dauerhaft fort.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und den beurteilt jemand, der ihn gesehen hat. Die Besichtigung ist für Sie kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, aus dem der Umfang der Arbeiten hervorgeht, und wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird beim Besichtigungstermin geklärt. Dort besprechen wir, was in den Räumen ansteht und woran sich der Zeitpunkt bemisst.
Auch die Dauer ergibt sich aus dem Umfang und wird bei der Besichtigung festgelegt. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Am Anfang steht ein Gespräch über das, was passiert ist, und über den Zustand der Räume. Alles Weitere ergibt sich daraus.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
