Nach einem Leichenfund oder einem Todesfall in einer Wohnung stellt sich zuerst die Frage, in welcher Reihenfolge etwas geschieht und wer die Räume übernimmt. Wir reinigen Leichenfundorte, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen vollständig auf, wenn der gesamte Hausrat heraus soll. Der Ablauf ist bei einem Auftrag in Wietzendorf derselbe wie überall.
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Was nacheinander passiert
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder zugänglich sind. Vorher beginnt keine Arbeit.
- Die Räume unberührt lassen. Wie groß der Aufwand ist, zeigt die Oberfläche nicht. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein, und ein Raum kann sauber wirken, während das Material darunter belastet ist. Beurteilen lässt sich das erst, wenn jemand die Räume gesehen hat. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie zu entfernen, und der Geruch bleibt so lange, wie die Quelle im Material sitzt.
- Die erste Schilderung. Im Gespräch hilft, was bekannt ist: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war, wie lange die Wohnung leer stand und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an und stellen fest, welche Bereiche betroffen sind und welches Material entfernt werden muss. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten danach ein Angebot mit dem festgelegten Leistungsumfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Bei einer Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung entfernen wir belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den Hausrat vollständig; Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob es bei einer Reinigung bleibt oder die ganze Wohnung geräumt wird, klärt sich bei der Besichtigung. Für das erste Gespräch genügt, was Sie im Moment wissen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.