Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt vor Ort nichts ohne ihre Freigabe. Bis dahin liegt die Entscheidung bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, danach bei denen, die den Auftrag erteilen. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Wiesenburg/Mark ablaufen.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Freigabe abwarten. Solange Ermittlungen laufen, bleibt der Ort in behördlicher Hand. Wir setzen erst an, wenn die Freigabe erteilt ist.
- Die Räume unberührt lassen. Nach dem Lüften ist der Geruch für kurze Zeit fort und kehrt dann zurück. Er sitzt nicht in der Luft, sondern im Material: Rückstände ziehen durch Bodenbeläge, in Fugen, Holz und Estrich. Deshalb sagt eine sauber wirkende Fläche nichts über ihren biologischen Zustand, und Wischen verteilt die Rückstände, statt sie herauszulösen. Dauerhaft verschwindet der Geruch, sobald die Quelle im Material entfernt ist.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist, was Sie über die Räume sagen können: welche Zimmer betroffen sind, ob eine Behörde beteiligt war und wer den Auftrag erteilen wird. Für eine erste Einschätzung reicht das.
- Die Besichtigung vor Ort. Vor jeder Planung sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Erst nach Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Auftrag bleibt es bei der Tatortreinigung, oder die Wohnungsauflösung schließt sich an. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Danach erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Wer für eine Wohnung nach einem Todesfall verantwortlich ist, kann den Zustand der Räume telefonisch schildern. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.