Bevor in einer Wohnung gearbeitet werden darf, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Polizei oder Staatsanwaltschaft haben den Ort freigegeben, und es gibt jemanden, der den Auftrag erteilt und den Zugang zu den Räumen ermöglicht. Ist beides geklärt, übernehmen wir die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür zum Einsatzort in Westhausen.
Weil das, was auf einen Boden trifft, dort nicht liegen bleibt. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter nehmen Flüssigkeit auf und ziehen sie in die Tiefe; von oben lässt sich das nicht wieder herausholen. Deshalb sagt ein Boden, der nach dem Wischen sauber aussieht, nichts über seinen biologischen Zustand: Ein Tuch verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu lösen. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Baustoff sitzt; ist das belastete Material entfernt und die Fläche desinfiziert, verschwindet er mit seiner Ursache. Bei Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung arbeiten wir nach der Biostoffverordnung.
Das hängt am Zustand der Räume und daran, wie viel Material entfernt und wie viel Hausrat geräumt werden muss. Jemand von uns sieht sich das vorher kostenlos an, danach steht der Umfang schriftlich fest. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Sie erhalten später eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Nein. Notwendig ist allein, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht, etwa mit einem Schlüssel. Wer die Wohnung nicht mehr betreten möchte, muss das nicht.
Der Anblick eines Raumes verrät nicht, wie weit Rückstände in Böden und Bauteile gezogen sind. Manches wirkt unauffällig und ist belastet, anderes sieht schlimmer aus, als es im Material tatsächlich ist. Bei der Besichtigung prüfen wir das an den betroffenen Stellen.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht und ob die Freigabe vorliegt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
