Eine Wohnung lässt sich nach einem Leichenfund wieder vermieten oder verkaufen, wenn nicht nur die Oberfläche behandelt wurde, sondern das belastete Material heraus ist. Wir übernehmen in Wesendorf die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Wer wann entscheidet und in welcher Reihenfolge die einzelnen Schritte aufeinanderfolgen, steht hier.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, liegt die Entscheidung bei ihnen. Erst nach der Freigabe beginnt die Arbeit in den Räumen.
- Die Räume unberührt lassen. Das eigentliche Problem ist das, was nach dem Wischen zurückbleibt. Rückstände sind zu diesem Zeitpunkt in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich eingezogen, und dorthin kommt kein Reiniger von oben. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wer die Oberfläche bearbeitet, verteilt einen Teil weiter, statt ihn zu entfernen. Auch der Geruch bleibt, weil seine Quelle im Material sitzt. Ist diese Quelle heraus, verschwindet er dauerhaft.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft, worum es sich für Räume handelt, was bekannt ist, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Der Termin vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen schriftlich, was gereinigt, ausgebaut und entsorgt wird. Begonnen wird, nachdem Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung kommt der gesamte Hausrat heraus, sodass die Räume anschließend leer übergeben werden können. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei einer Versicherung einreichen können.
Für das erste Gespräch reicht, was Sie im Moment wissen. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.