Nach einem Todesfall in einer Wohnung bleiben Rückstände zurück, die sich mit Eimer und Tuch nicht beseitigen lassen. Diese Arbeit übernehmen wir für Angehörige in Werneuchen: die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, auch die Wohnungsauflösung. Wir beginnen erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Weil eine Reinigung von Hand die betroffene Fläche eher größer macht. Das Wischwasser nimmt Rückstände auf und trägt sie über den Boden, an Sockelleisten und in angrenzende Räume. Was vorher an einer Stelle saß, verteilt sich dann über eine ganze Zone. Dazu kommt: Ein Teil ist längst nicht mehr an der Oberfläche. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Ein Raum kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wir entfernen deshalb das Material, in dem etwas sitzt, und desinfizieren die betroffenen Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Auch der Geruch hat immer eine Quelle im Material. Ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und lässt sich seriös erst nach einem Blick vor Ort sagen. Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Wir richten uns nach Ihnen. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden. Sagen Sie einfach bei der Besichtigung, was Ihnen dabei wichtig ist.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie viel Material entfernt werden muss, entscheidet sich erst, wenn wir die Räume gesehen haben. Bei der Besichtigung besprechen wir das mit Ihnen.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung am Telefon: was passiert ist, um welche Räume es geht und ob der Ort freigegeben ist. Alles Weitere klärt sich vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
