Eine Reinigung nach einem Todesfall lässt sich ohne Aufsehen abwickeln. Wer im Haus davon erfährt, entscheiden die Angehörigen, nicht wir. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung in Weisenheim am Sand abläuft, ebenso die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorfall befasst, liegt die Entscheidung über den Zugang zu den Räumen bei ihnen. Wir beginnen erst, wenn die Freigabe vorliegt. Bis dahin bleibt alles, wie es ist.
- Warum die Oberfläche täuscht. Rückstände bleiben nicht dort, wo man sie sieht. Sie ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich ein. Wird mit Tuch und Eimer darüber gewischt, verteilt sich das Material über die Fläche, und aus einer begrenzten Stelle wird eine größere Zone. Ein Boden sieht danach sauber aus, über den biologischen Zustand sagt das nichts. Der Geruch sitzt in der Quelle im Material und bleibt genau so lange, wie diese Quelle im Raum ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, um welche Art von Räumen es geht, wer den Auftrag erteilt und ob eine Behörde beteiligt war. Mehr braucht der erste Schritt nicht.
- Besichtigung. Vor jedem Angebot sieht sich jemand die Räume vor Ort an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Anschließend steht der Umfang schriftlich fest. Begonnen wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt der gesamte Hausrat hinzu. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden dabei herausgesucht, gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Für eine Tatortreinigung gilt derselbe Weg, vom freigegebenen Ort bis zum Angebot. Ein Anruf reicht, um die Besichtigung zu vereinbaren, alles Weitere klärt sich im Gespräch.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.