Nach einem Leichenfund entscheiden zuerst Polizei und Staatsanwaltschaft. Gereinigt wird erst, wenn die Behörden den Ort freigegeben haben. Danach beginnt unsere Arbeit: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, auf Wunsch auch die Wohnungsauflösung. Dafür kommen wir nach Weinbach.
Weil das Auge in solchen Räumen kein Maßstab ist. Eine Fläche kann sauber wirken und es nicht sein. Rückstände ziehen in Fugen, in Bodenbeläge, in Holz und in Estrich. Oben ist dann nichts mehr zu sehen, im Material aber schon. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie zu entfernen. Wir gehen deshalb nicht nach dem Aussehen, sondern nach dem betroffenen Material. Was kontaminiert ist, wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt. Die Flächen darunter werden desinfiziert.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich zuerst jemand die Wohnung an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Anwesend sein müssen Sie nicht. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zu den Räumen verschafft. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Ja, und zwar dauerhaft. Der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt in dem Material, das ihn abgibt. Solange diese Quelle in Boden oder Wand bleibt, kommt er wieder. Ist sie entfernt, ist auch der Geruch fort.
Für den Anfang reicht ein kurzes Gespräch. Hilfreich ist dabei, um welche Räume es geht und ob die Freigabe der Behörden schon vorliegt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
