Eine Wohnung aufzulösen und eine Wohnung zu reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten. Bei einer Wohnungsauflösung wird der Hausrat sortiert und abtransportiert. Nach einem Leichenfund kommt die Reinigung dazu, weil Rückstände in Bodenbeläge und Fugen eingezogen sind. Wir übernehmen beides in Weilmünster: die Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Auflösung der Wohnung.
Der Geruch zeigt, warum das nicht gelingt. Beim Lüften wird es besser. Ist das Fenster zu, ist er wieder da. Er sitzt nicht in der Luft, sondern im Material. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich ein. Dort bleiben sie, auch wenn die Fläche sauber aussieht. Ein Wischtuch erreicht nur die Oberfläche und verteilt die Rückstände, statt sie zu entfernen. Der Geruch hört erst dauerhaft auf, wenn die Quelle im Material heraus ist. Mit der Reinigung ist also auch die Ursache weg.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich das jemand vorher an, kostenlos. Danach steht der Umfang in einem Angebot. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ist die Polizei beteiligt, wird deren Freigabe abgewartet. Danach folgt die Besichtigung vor Ort. Bei einer Auflösung werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke herausgesucht und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Am Anblick nicht. Wie ein Raum aussieht, sagt nichts über den biologischen Zustand der Flächen darunter. Ein Hinweis ist der Geruch, der nach dem Lüften zurückkehrt. Ob und wie weit etwas entfernt werden muss, zeigt die Besichtigung.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind. Alles Weitere wird am Termin besprochen.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
