Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem ersten Handgriff in der Wohnung sind andere zuständig: Rettungsdienst, Arzt, bei ungeklärter Lage die Ermittlungsbehörden. Danach kommen wir. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, kümmern uns um die Wohnung nach einem Todesfall und führen in Weilerbach auch Wohnungsauflösungen durch.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Fundort bis zur Freigabe unberührt. Wir fahren erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigegeben haben. Vorher ist für Sie nichts zu veranlassen.
- Warum Wischen nicht hilft. Wie weit etwas gegangen ist, zeigt die Oberfläche nicht. Rückstände ziehen in Fugen, unter den Bodenbelag, in Holz und Estrich, und eine Fläche wirkt sauber, während das Material darunter betroffen ist. Wischen verteilt dann, was herausgeholt werden müsste. Auch der Geruch hängt nicht im Raum, sondern an der Quelle im Material; ist sie entfernt, bleibt er weg. Welche Bereiche tatsächlich betroffen sind, lässt sich erst beurteilen, wenn jemand die Räume gesehen hat.
- Der Anruf. Hilfreich ist, was Sie ohnehin wissen: welche Räume betroffen sind, was geschehen ist, ob die Freigabe vorliegt. Vermutungen genügen, nachprüfen müssen Sie nichts.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und stellt fest, welche Materialien betroffen sind und was heraus muss. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Angebot. Vor dem ersten Arbeitsschritt steht der Umfang schriftlich fest. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob es bei der Reinigung bleibt oder die Wohnung anschließend vollständig geräumt wird, klärt sich bei der Besichtigung. Für ein erstes Gespräch reicht das, was Sie im Moment wissen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.