Rückstände bleiben nicht oben liegen. Sie ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich, und dort bleiben sie, auch wenn die Fläche sauber aussieht. Deshalb sind Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung Arbeit am Material, nicht an der Oberfläche. Wir übernehmen außerdem Wohnungen nach einem Todesfall und Wohnungsauflösungen in Wehrheim.
Weil Sauberkeit, die man sieht, nichts über den Zustand darunter sagt. Ein Hinweis darauf ist der Geruch. Er lässt beim Lüften nach und ist wieder da, sobald die Fenster zu sind. Das liegt daran, dass die Quelle nicht in der Luft sitzt, sondern im Material: unter dem Belag, in den Fugen, im Estrich. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Erst wenn das betroffene Material entfernt ist, bleibt auch der Geruch weg. Betroffene Flächen werden danach desinfiziert.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich jemand die Wohnung vorher an, ohne Kosten für Sie. Danach bekommen Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten steht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das lässt sich erst nach der Besichtigung sagen, weil jeder Fall anders liegt. Was vorher feststeht, ist der Rahmen drumherum. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Sie im Haus niemandem begegnen. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung.
Am Anblick nicht. Eine Fläche kann trocken und sauber wirken und im Material trotzdem belastet sein. Klarheit bringt erst, dass jemand die Räume ansieht, der weiß, worauf er schaut. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir danach den gesamten Hausrat, entfernen kontaminiertes Material und entsorgen es fachgerecht. Nichts wird weggegeben, solange die Freigabe dafür fehlt.
Am Anfang steht ein Telefonat, in dem Sie schildern, was Sie vorgefunden haben. Wir beginnen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
