Ein Anruf setzt alles Weitere in Gang, den Rest müssen Sie nicht organisieren. Wohnungen nach einem Todesfall übernehmen wir im Ganzen: Wir reinigen, tragen belastetes Material heraus und lösen die Wohnung auf, wenn sie geräumt werden soll. Dazu kommen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, sobald ein Fundort in Wehingen freigegeben ist.
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Was nacheinander passiert
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Ort unberührt, bis die Ermittler ihn freigeben. Danach dürfen wir hinein.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Eine Oberfläche lässt sich in wenigen Minuten blank reiben, das Material darunter bleibt davon unberührt. Wie sauber etwas aussieht, sagt deshalb nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Ein Lappen verteilt die Rückstände dabei eher, als dass er sie herausholt. Auch der Geruch sitzt an dieser Stelle: Er hört auf, wenn die Quelle im Material entfernt ist. Vorbereiten oder vorreinigen müssen Sie also nichts.
- Die erste Schilderung. Uns hilft am Telefon, um welchen Raum es geht, wie groß er ist, welche Böden liegen und ob die Polizei beteiligt war. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Wir sehen uns die Räume an. Jemand kommt vorbei und schaut sich den Zustand an. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, im Haus lässt sich von außen nichts ablesen.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen schriftlich, was wir machen und was das kostet. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen.
- Die Arbeit selbst. Wir bauen kontaminiertes Material aus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Wird die Wohnung aufgelöst, gibt niemand etwas weg, solange Ihre Freigabe dafür fehlt.
Sie brauchen weder Fachbegriffe noch Vorwissen, um das Gespräch zu führen. Eine kurze Beschreibung des Zustands reicht, um den nächsten Schritt festzulegen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.