Ist die Polizei an einem Fundort tätig, bestimmt sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Bis dahin bleibt alles unangetastet. Diese Seite beschreibt, was danach folgt: Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die anschließende Wohnungsauflösung in Wasungen.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Wie ein Einsatz abläuft
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort nicht freigegeben haben, beginnt keine Reinigung. Wir richten uns nach dieser Entscheidung und nicht nach eigenen Terminen.
- Nichts selbst putzen. Der Augenschein ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann trocken und ordentlich wirken und im Material darunter belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich ziehen, wohin kein Blick reicht. Wer darüber wischt, verteilt sie, statt sie herauszuholen. Auch Geruch sitzt nicht auf der Oberfläche, sondern in der Quelle im Material. Ist diese entfernt, bleibt er dauerhaft weg.
- Das erste Telefonat. Nützlich sind drei Angaben: wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht, um welche Räume es sich handelt und ob die Freigabe schon vorliegt. Für eine erste Einordnung genügt das.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an. Das kostet nichts. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Was im Angebot steht. Der Umfang wird schriftlich festgehalten, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Wie hoch der Aufwand ausfällt, hängt vom Zustand der Räume ab und wird im Gespräch geklärt.
- Was dann geschieht. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Je nach Lage bleibt es bei der Tatortreinigung, oder wir übernehmen die Wohnung und lösen den Haushalt auf. Danach erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Für ein erstes Gespräch reicht eine knappe Schilderung der Lage aus. Alles Weitere ordnet sich in der beschriebenen Reihenfolge.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.