Was die Arbeit kostet, hängt vom Zustand der Räume ab. Die Größe der betroffenen Fläche zählt, wie tief Rückstände ins Material gezogen sind, und bei einer Wohnungsauflösung die Menge des Hausrats. Wir reinigen Leichenfundorte und Tatorte, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen vollständig auf. Wir kommen zum Einsatzort in Walzbachtal.
Wer nur die Oberfläche behandelt, entfernt das, was zu sehen war. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Dort bleiben sie, auch wenn der Raum danach sauber aussieht. Sichtbare Sauberkeit sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Wischen verteilt die Rückstände, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch sitzt im Material, nicht in der Luft. Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle entfernt ist. Bei einer Leichenfundortreinigung nehmen wir kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Das lässt sich sagen, wenn jemand die Räume gesehen hat. Die Besichtigung kostet nichts. Danach steht der Umfang in einem Angebot schriftlich fest. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ist die Polizei eingeschaltet, beginnen wir erst nach der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Dann folgt die Besichtigung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Wohnungsauflösung, bei der wir die Räume vollständig leer räumen, ist anders zu planen als eine Tatortreinigung in einem einzelnen Zimmer. Was für Ihre Räume gilt, klären wir bei der Besichtigung.
Für ein erstes Bild genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht und ob die Polizei beteiligt ist. Alles Weitere klärt sich vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
