Bevor in einer Wohnung überhaupt gearbeitet werden darf, müssen zwei Dinge geklärt sein: ob die Behörden den Ort schon freigegeben haben und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Erst danach beginnt die eigentliche Arbeit. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, wir kümmern uns um Wohnungen nach einem Todesfall, und wir lösen Wohnungen vollständig auf. Für Walluf läuft das nach einer festen Reihenfolge.
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Was nacheinander passiert
- Solange ermittelt wird. War die Polizei im Haus, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Bis zu dieser Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft rühren wir nichts an.
- Warum die Oberfläche täuscht. Was nach dem Abwischen sauber aussieht, sagt nichts darüber, was tiefer im Material sitzt. Rückstände wandern in Teppich, Fugen, Dielen und bis in den Estrich. Wer nur die Oberfläche behandelt, verteilt sie eher, als dass er sie entfernt, und der Geruch bleibt, weil seine Quelle im Material weiterbesteht. Erst wenn diese Quelle heraus ist, ist der Geruch dauerhaft weg.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügen wenige Angaben: um welche Art von Räumen es geht, was gefunden wurde, wie groß die Wohnung ist und wer den Schlüssel hat.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume selbst an, um den Aufwand einzuschätzen. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Das schriftliche Angebot. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird der gesamte Hausrat geräumt. Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden dabei aussortiert und an die Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Wer den Zustand der Räume am Telefon kurz beschreibt, bekommt eine erste Einschätzung und einen Termin für die Besichtigung. Alles Weitere klärt sich dort.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.