Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem Beginn der Reinigung liegen mehrere Stationen, die nicht in der Hand der Angehörigen liegen. Polizei und Staatsanwaltschaft klären zuerst den Sachverhalt, danach wird der Ort freigegeben. Erst ab diesem Punkt übernehmen wir: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, auf Wunsch die vollständige Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Zuerst die Freigabe. Solange die Ermittlungsbehörden mit den Räumen befasst sind, bleibt alles unberührt. Wer den Auftrag erteilen und den Zugang ermöglichen möchte, kann sich schon vorher melden. Wir beginnen dann, sobald die Freigabe erteilt ist.
- Nicht selbst reinigen. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt darunter das Entscheidende zurück. Rückstände wandern in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich. Ein sauber aussehender Raum sagt deshalb nichts über seinen biologischen Zustand aus. Wischen bewegt einen Teil davon nur an andere Stellen, und der Geruch bleibt, weil seine Quelle noch im Material sitzt. Ist diese Quelle entfernt, verschwindet er dauerhaft.
- Der Anruf. Hilfreich ist, was Sie ohnehin schon wissen: um welche Art von Räumen es geht, was die Behörden mitgeteilt haben und wer den Zugang zur Wohnung ermöglichen kann. Mehr braucht es für den ersten Schritt nicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Wir sehen uns die Räume vor Ort an, ohne Kosten für Sie. Dabei zeigt sich, welcher Aufwand tatsächlich anfällt.
- Angebot. Was gemacht wird, steht schriftlich fest, bevor irgendjemand anfängt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung, nicht davor.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts ohne Ihre Freigabe. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung samt Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Für Einsätze in Wallersdorf und im Kreis Dingolfing-Landau reicht ein Gespräch, um den Ablauf zu klären. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.