Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung ist zunächst eine praktische Frage zu klären: wer erteilt den Auftrag und wer ermöglicht den Zugang zur Wohnung. Steht das, arbeiten wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Wir übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall in Waldstetten, reinigen Leichenfundorte und führen anschließend die Wohnungsauflösung durch, wenn sie gewünscht ist.
Ja. Der Unterschied liegt an der Reichweite der Mittel, nicht an der Sorgfalt. Haushaltsreiniger wirken dort, wo sie hinkommen: auf der Oberfläche. Rückstände bleiben nach einem Todesfall aber nicht oben, sie ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und in den Estrich darunter. Ein Raum kann danach sauber aussehen, ohne dass das etwas über den biologischen Zustand der Flächen sagt. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie zu entfernen. Und der Geruch hält sich so lange, wie seine Quelle im Material steckt; mit ihr verschwindet er dauerhaft. Bei einer Leichenfundortreinigung entfernen wir deshalb belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Bei einer Tatortreinigung gehen wir genauso vor.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Wohnung zuerst kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot, aus dem der Umfang der Arbeiten hervorgeht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Unsere Fahrzeuge sind neutral unterwegs, ohne Firmenbeschriftung, von außen ist also nicht zu erkennen, wer hier arbeitet. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
Das hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nach der Besichtigung sagen. Wie viel Material betroffen ist und wie die Räume beschaffen sind, bestimmt den Aufwand; beides klären wir vor Ort.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, ob die Freigabe vorliegt und wer den Zugang ermöglicht. Alles Weitere ergibt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
