Eine Wohnung zu räumen und eine Wohnung zu reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten, auch wenn beide denselben Raum betreffen. Nach einem Leichenfund steht die Reinigung am Anfang; ob danach eine Wohnungsauflösung folgt, ist eine eigene Entscheidung und ein eigener Auftrag. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch auch die Räumung, in Waldmünchen wie im übrigen Landkreis.
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So geht es weiter
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fundort befasst sind, liegt die Entscheidung über den Zugang bei der Behörde. Vor dieser Freigabe beginnt keine Tatortreinigung.
- Warum Wischen nicht hilft. Was zurückbleibt, liegt selten auf der Oberfläche. Es zieht in Fugen, in Holz, unter den Bodenbelag und in den Estrich. Eine abgewischte Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein, denn das Auge beurteilt nur die oberste Schicht. Wischwasser verteilt die Rückstände zusätzlich dorthin, wo vorher nichts war. Auch der Geruch endet erst, wenn das Material entfernt ist, in dem seine Ursache sitzt.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist alles, was Sie zur Lage sagen können: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt, ob die Wohnung gemietet ist und wer über sie entscheidet. Danach richtet sich das weitere Vorgehen.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Angebot. Sie erhalten den Umfang der Arbeiten schriftlich, bevor etwas beginnt. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Ob es bei der Reinigung bleibt oder die Wohnung anschließend vollständig aufgelöst wird, entscheiden Sie nach der Besichtigung und nicht vorher.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.