Wann ein Fundort betreten und gereinigt werden darf, entscheiden nicht die Angehörigen und nicht der Eigentümer, sondern die Ermittlungsbehörden. Erst nach ihrer Freigabe beginnt der Teil, um den es hier geht: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Wir kommen zum Einsatzort in Waldmohr, sobald der Weg frei ist.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Solange ermittelt wird. Ist Polizei oder Staatsanwaltschaft im Haus, bleibt die Wohnung in deren Verantwortung. Wir fangen nach der Freigabe an, nicht davor.
- Nichts selbst putzen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich sind offene Materialien. Sie nehmen Flüssigkeit auf und geben sie nicht an einen Lappen zurück. Deshalb sagt eine Fläche, die sauber aussieht, nichts darüber, was einen halben Zentimeter tiefer noch vorhanden ist. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch sitzt dort unten: Er endet, wenn das aufnehmende Material entfernt ist, und mit der Reinigung ist damit auch seine Ursache weg.
- Der Anruf. Nützlich ist am Telefon, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, welcher Bodenbelag verlegt ist, ob die Behörden schon freigegeben haben und ob eine Reinigung, die Übergabe der Wohnung oder eine vollständige Auflösung ansteht.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume vorher an. Diese Besichtigung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor irgendetwas passiert. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird ausschließlich nach Ihrer Zustimmung.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird zusätzlich der gesamte Hausrat ausgeräumt, bis die Räume leer sind. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Wenn Sie Begegnungen mit Nachbarn vermeiden möchten, richten wir die Arbeitszeiten danach.
Wer nur wissen will, ob sein Fall zu uns gehört, kann das in einem kurzen Gespräch klären. Eine Schilderung der Lage genügt für die erste Einschätzung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.