Die Arbeit nach einem Todesfall lässt sich unauffällig organisieren. Unsere Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass es im Treppenhaus keine Begegnungen gibt. Was dann folgt, ist ein geordneter Ablauf: Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine vollständige Wohnungsauflösung in Waldfischbach-Burgalben.
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Was nacheinander passiert
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, ab wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Bevor Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigeben, beginnt keine Leichenfundortreinigung.
- Die Räume unberührt lassen. Ein feucht gewischter Boden sieht sauber aus und ist es nicht. Was zurückbleibt, sitzt unter der Oberfläche: in Fugen, in Bodenbelägen, im Holz, im Estrich. Wischen zieht diese Rückstände in die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt, und verschwindet erst mit ihr. Ein optisch sauberer Raum sagt deshalb nichts über seinen biologischen Zustand.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist, was Sie über die Lage wissen: um welche Räume es geht, wie sie gefunden wurden, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt. Für eine erste Einschätzung reicht das.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen den Umfang schriftlich, bevor jemand anfängt. Gearbeitet wird, wenn Sie zugestimmt haben, und nicht vorher.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung geht nichts aus der Wohnung, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Was in Ihrem Fall nötig ist, klärt sich im Gespräch und beim Termin in der Wohnung. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.