Diese Seite beschreibt, wie eine Tatortreinigung abläuft, wenn ein Mensch in seiner Wohnung verstorben ist und der Fundort erst später bekannt wurde. Wer früh weiß, welche Schritte anstehen, muss nichts davon selbst regeln oder allein entscheiden. Für die Wohnung nach einem Todesfall gilt derselbe geordnete Weg wie für eine Wohnungsauflösung in Waldeck.
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Schritt für Schritt
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, bleiben die Räume verschlossen, bis Beamte oder Staatsanwaltschaft sie freigeben. Vorher beginnt keine Arbeit.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich sind offene Materialien. Sie nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nach oben nicht wieder her. Deshalb sagt ein sauberer Eindruck an der Oberfläche nichts darüber, wie es im Aufbau darunter aussieht. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, anstatt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hat seine Quelle dort unten. Ist diese Quelle mit dem Material entfernt, bleibt der Geruch dauerhaft weg.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, wie sie gefunden wurden, ob die Polizei beteiligt war, wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang ermöglicht. Mehr braucht es für die Einordnung nicht.
- Besichtigung. Jemand von uns sieht sich die Wohnung an. Das kostet nichts. Dabei zeigt sich, welche Böden, Wände und Einrichtungsteile betroffen sind.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen den Umfang schriftlich, bevor irgendetwas beginnt. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird, wenn Sie zugestimmt haben.
- Ausführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Leichenfundortreinigung, oder die Wohnung wird zusätzlich geräumt und aufgelöst. Danach erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Für eine erste Einschätzung genügt ein Gespräch über das, was vorgefunden wurde. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung vor Ort.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.