Nach einem Leichenfund entscheidet zuerst die Polizei, ob und wann in den Räumen gearbeitet werden darf. Danach entscheiden Sie: über den Zeitpunkt, über den Umfang und darüber, ob es bei einer Reinigung bleibt oder die Wohnung geräumt wird. Diese Seite beschreibt, wie Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Waldbüttelbrunn ablaufen.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Die behördliche Freigabe. Solange die Polizei einen Fundort untersucht, bleibt er unberührt. Eine Leichenfundortreinigung beginnt erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Bis dahin ist für Sie nichts zu veranlassen.
- Warum Wischen nicht hilft. Haushaltsreiniger sind für Staub, Fett und verschüttete Flüssigkeiten gemacht. Sie wirken auf der Oberfläche, dort endet ihre Leistung. Nach einem Todesfall sitzen die Rückstände tiefer, in Fugen, im Holz und unter dem Bodenbelag. Ein Raum kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Feuchtes Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch geht erst dauerhaft weg, wenn das Material entfernt ist, in dem er entsteht.
- Das erste Telefonat. Am Telefon genügt, was Sie ohne Nachsehen sagen können: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war, wie groß die Wohnung ist und ob sie geräumt werden soll.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Wir gehen durch die Wohnung und beurteilen, welche Flächen und Einbauten betroffen sind. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor jemand anfängt. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird, wenn Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Je nach Auftrag bleibt es bei der Reinigung, wir übernehmen die Wohnung nach dem Todesfall vollständig oder lösen sie auf. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob Ihr Fall eine Reinigung oder eine Auflösung braucht, lässt sich schon im ersten Telefonat einordnen, lange vor jeder Entscheidung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.