Was ein Einsatz kostet, hängt vom Zustand der Räume ab: davon, welche Flächen betroffen sind, wie tief Rückstände in Bodenbeläge oder Möbel eingedrungen sind und ob im Anschluss noch eine Wohnungsauflösung ansteht. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung und bringen Wohnungen nach einem Todesfall in Wachtendonk wieder in einen Zustand, in dem sie betreten und übergeben werden können. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Haushaltsreiniger sind für Staub, Fett und Alltagsschmutz gemacht, und dafür genügen sie. Nach einem Todesfall liegt das Problem jedoch nicht auf der Oberfläche, sondern darunter: Rückstände ziehen in Fugen, Holz, Teppich und Estrich, wohin kein Lappen reicht. Oberflächliches Wischen verteilt sie eher, als dass es sie entfernt. Ein Boden kann danach sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein, denn das Auge zeigt den Zustand des Materials nicht an. Wir arbeiten nach der Biostoffverordnung, entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Bevor gerechnet wird, sieht sich jemand die Räume an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, das den Umfang schriftlich festhält. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt, weil sich erst vor Ort zeigt, was tatsächlich zu tun ist. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Ja. Der Geruch entsteht nicht in der Luft, sondern an seiner Quelle im Material, und solange diese dort sitzt, kehrt er zurück. Ist das betroffene Material entfernt, ist mit ihm auch die Ursache verschwunden, und der Geruch bleibt weg.
Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung, um welche Räume es geht und ob die Freigabe vorliegt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
