Nach einem Leichenfund entscheidet die Polizei, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Diese Freigabe ist der Ausgangspunkt für alles Weitere. Danach übernehmen wir die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die vollständige Wohnungsauflösung in Waakirchen.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt die Wohnung bis zur Freigabe verschlossen. Wir beginnen erst danach. Ohne polizeiliche Ermittlung gibt es diesen Schritt nicht.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich sind offene Materialien. Sie nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es von selbst nicht wieder her. Eine Fläche kann sauber aussehen und im Inneren belastet sein. Was das Auge sieht, sagt nichts über den biologischen Zustand des Bodens. Wird von oben gewischt, verteilen sich Rückstände über die Fläche, statt aus dem Material herauszukommen. Auch der Geruch sitzt in dieser Tiefe. Er ist weg, wenn die Quelle im Material entfernt ist.
- Der Anruf. Nützlich ist eine kurze Schilderung: welcher Raum betroffen ist, welcher Boden verlegt wurde, ob die Freigabe vorliegt und ob die Wohnung anschließend leer werden soll.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume vorher an. Das kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt der gesamte Hausrat heraus, bis die Räume leer sind. Die Arbeitszeiten lassen sich auf Wunsch so legen, dass es im Haus keine Begegnungen gibt.
Für eine erste Einschätzung reicht ein Telefonat mit den wichtigsten Angaben. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.