Nach einem Leichenfund liegt die Entscheidung über die Räume zunächst nicht bei den Angehörigen. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft dort arbeiten, bestimmen sie, wann die Wohnung wieder zugänglich ist. Ab der Freigabe entscheidet der Auftraggeber, und zwar über jeden einzelnen Schritt. Wir übernehmen danach die Leichenfundortreinigung, die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die vollständige Wohnungsauflösung in Vohburg a.d.Donau.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Warten auf die Freigabe. Ist eine Behörde eingeschaltet, beginnt vor deren Freigabe nichts. Auch die Terminplanung richtet sich danach.
- Nicht selbst reinigen. Rückstände sitzen nicht nur dort, wo man sie sieht. Wer von Hand wischt, verteilt sie über eine größere Fläche als die ursprüngliche: Wasser und Reiniger tragen sie in Fugen, unter Sockelleisten, in den Übergang zwischen Belag und Estrich, in Holz. Optisch wird die Stelle heller, am biologischen Zustand darunter ändert sich dadurch nichts. Aus demselben Grund bleibt Geruch bestehen, solange die Quelle im Material steckt. Ist sie heraus, ist auch der Geruch dauerhaft weg.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügen wenige Angaben: um welche Art von Räumen es geht, wie lange die Wohnung unbewohnt war, was die Behörde mitgeteilt hat und wer den Auftrag erteilt.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Das kostet nichts. Unsere Teams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Beschriftung vor, im Haus ist also nicht zu erkennen, welche Firma kommt.
- Das schriftliche Angebot. Vor Arbeitsbeginn steht schriftlich fest, was gemacht wird und in welchem Umfang. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt. Je nach Fall endet es mit der gereinigten Zone, der übernommenen Wohnung oder den vollständig geräumten Räumen.
Der erste Schritt ist ein Gespräch, in dem Sie den Zustand der Räume und den Stand der Freigabe beschreiben. Alles Weitere folgt in dieser Reihenfolge.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.