Bevor in einer Wohnung überhaupt gearbeitet werden darf, sind zwei Punkte zu klären: ob die Behörden den Ort wieder freigegeben haben und wer den Auftrag erteilt. Diese Seite beschreibt, was danach der Reihe nach geschieht, von der Tatortreinigung über die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall bis zur Wohnungsauflösung in Vogtei.
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Was nacheinander passiert
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort noch bearbeiten, liegt der Zugang in ihrer Zuständigkeit. Wir setzen erst an, wenn die Freigabe vorliegt. Vorher ist von Ihrer Seite nichts zu veranlassen.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein Geruch, der nach jedem Lüften zurückkommt, verrät etwas über den Zustand des Materials. Er hängt nicht in der Luft, sondern sitzt in dem, was Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich aufgenommen haben. Solange diese Quelle im Material bleibt, kehrt er wieder, sobald die Fenster zu sind. Aus demselben Grund sagt eine sauber aussehende Fläche nichts darüber, wie es biologisch um sie steht. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Dauerhaft verschwindet der Geruch mit dem betroffenen Material.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft es zu wissen, um welche Räume es geht, was vorgefallen ist, ob die Freigabe erteilt wurde und wer als Auftraggeber entscheidet. Mehr Angaben braucht es zunächst nicht.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang der Arbeiten steht schriftlich fest, bevor etwas beginnt. Los geht es nach Ihrer Zustimmung. Wie hoch der Aufwand ausfällt, hängt vom Zustand der Räume ab.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Leichenfundortreinigung achten wir dabei auf Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke; sie werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung der Lage am Telefon. Alles Weitere ordnet sich entlang dieser Reihenfolge.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.