In einer Wohnung wurde ein Verstorbener gefunden, und die Räume bleiben zunächst unberührt. Wer das Haus verwaltet, kann den Ablauf anstoßen, ohne dass etwas weggeworfen wird: Wir sehen uns die Räume an und entsorgen nichts, solange die Freigabe der Berechtigten nicht vorliegt. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung in Vogt, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, falls gewünscht, die Wohnungsauflösung.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Zuerst die Freigabe. Ermittelt die Polizei, bleibt der Ort geschlossen. Wir setzen erst an, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Das Gespräch darüber lässt sich vorher führen.
- Nichts selbst putzen. Wie viel Arbeit wirklich ansteht, zeigt sich bei der Besichtigung und nicht beim Blick durch die Zimmertür. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber wirken, während der biologische Zustand darunter ein anderer ist. Wischen verteilt solche Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch geht dauerhaft erst weg, wenn seine Quelle aus dem Material entfernt ist. Eigenes Putzen bringt deshalb kaum etwas.
- Der Anruf. Am Telefon hilft es, wenn Sie schildern, um welche Art von Raum es geht, wie groß er ist und ob die Polizei noch beteiligt ist. Danach wird ein Termin für die Besichtigung abgestimmt.
- Besichtigung. Jemand kommt vorbei und beurteilt, was betroffen ist. Das kostet nichts. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor, im Haus fällt also nicht auf, wer da ist.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor deren Freigabe vorliegt.
Ob Ihr Fall auf eine Reinigung hinausläuft oder auf die Auflösung der ganzen Wohnung, klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung, bevor etwas festgelegt wird.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.