Nach einem Todesfall bleiben in einer Wohnung Rückstände zurück, die Angehörige besser nicht selbst anfassen. Diesen Teil übernehmen wir: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung. Wir kommen nach Visbek, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Wischen erreicht nur die Oberfläche. Der Geruch sitzt tiefer. Er hat eine Quelle im Material, in Fugen, in Holz, im Bodenbelag, im Estrich. Nach dem Lüften ist er für kurze Zeit fort. Dann steht er wieder im Raum. Das ist das deutlichste Zeichen dafür, dass im Material noch etwas steckt. Ein Zimmer kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Das eine sagt über das andere nichts aus. Und wer oberflächlich wischt, verteilt die Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Wir tragen deshalb das betroffene Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Das hängt vom Zustand der Räume ab. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot, in dem der Umfang festgehalten ist. Wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Wenn Sie die Räume nicht mehr betreten möchten, ist das kein Hindernis. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Ja, und er kommt danach nicht zurück. Der Geruch hängt an seiner Quelle im Material. Ist diese Quelle entfernt, fehlt ihm die Grundlage. Mit der Reinigung ist damit auch die Ursache erledigt.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: was geschehen ist, wie groß die Wohnung ist, ob sie freigegeben wurde. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
