Bevor gereinigt werden kann, muss feststehen, ob die Ermittlungsbehörden die Räume noch benötigen. Diese Seite beschreibt, was danach folgt und in welcher Reihenfolge. Wir übernehmen in Viechtach die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Schritt für Schritt
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder zugänglich sind. Solange die Spurensicherung läuft, bleibt alles unverändert. Unsere Arbeit beginnt nach der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft.
- Nicht selbst reinigen. Ein Boden besteht aus mehreren Schichten. Über dem Estrich liegt Kleber, darüber der Belag, dazwischen Fugen und Randanschlüsse. Flüssige Rückstände bleiben nicht an der Oberfläche, sie laufen an den Kanten vorbei nach unten und setzen sich im Kleber und im porösen Estrich fest. Was von oben sauber wirkt, sagt deshalb nichts über den Zustand der Schichten darunter. Wischen verteilt die Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch stammt aus diesen unteren Lagen. Er hört auf, sobald das Material entfernt ist, in dem er sitzt.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was sich benennen lässt: um welche Räume es geht, wie groß die betroffene Fläche ist, ob die Polizei beteiligt war und ob die Wohnung anschließend geräumt werden soll. Für eine erste Einschätzung reicht das.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume vor Ort an, dafür entstehen keine Kosten. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Haus ist nicht erkennbar, wer da kommt.
- Angebot. Danach steht der Umfang schriftlich fest. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Geht es um eine Auflösung, wird der Hausrat geräumt. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Ob Ihr Fall eine Reinigung, die Übernahme der Wohnung oder die vollständige Auflösung braucht, klärt sich im Gespräch und spätestens bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.