Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem ersten Handgriff in der Wohnung steht die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Solange sie nicht vorliegt, bleibt der Raum unberührt. Danach übernehmen wir: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die anschließende Wohnungsauflösung. Zum Einsatz in Vettweiß fahren die Teams mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor.
Weil Rückstände nicht auf der Oberfläche liegen, sondern darunter. Sie ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Wer mit Lappen und Eimer darüber geht, löst das Material an und verteilt es über eine größere Fläche, als vorher betroffen war. Aus einem begrenzten Bereich wird so ein ganzes Zimmer. Wir tragen das belastete Material stattdessen ab, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die freigelegten Flächen. Auch der Geruch endet damit, denn seine Quelle sitzt im Material und nicht in der Luft.
Das hängt davon ab, in welchem Zustand die Räume sind, wie weit die Kontamination reicht und wie viel Hausrat betroffen ist. Deshalb sieht sich jemand von uns die Räume vorher an, kostenlos. Den Umfang bekommen Sie danach schriftlich als Angebot, gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Am Anblick nicht. Eine Fläche wirkt sauber und ist biologisch trotzdem belastet, weil das Entscheidende unter dem Belag liegt. Bei der Besichtigung sehen wir nach, was betroffen ist und was unberührt blieb. Manches lässt sich erhalten.
Das entscheidet der Einzelfall, und wir klären es bei der Besichtigung mit Ihnen. Eine Angabe ohne Kenntnis der Räume wäre geraten, nicht geprüft.
Bei einer Wohnungsauflösung wird nichts entsorgt, solange die Freigabe dafür fehlt. Für ein erstes Bild genügt am Telefon, was geschehen ist, um welche Räume es geht und ob der Ort freigegeben wurde.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
