Eine gründliche Haushaltsreinigung erreicht an einem Fundort nicht die Stellen, auf die es ankommt, weil Rückstände nach unten wandern und nicht oben liegen bleiben. Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung setzen dort an, wo das Material selbst betroffen ist. Dazu kommen die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, die wir in Vetschau/Spreewald übernehmen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Für diese Aufgabe nicht, und der Grund liegt in den Baustoffen. Fugen, unversiegeltes Holz, der Rücken eines Teppichbodens und der Estrich darunter sind aufnahmefähig: was auf sie trifft, bleibt nicht oben, sondern zieht ein und bleibt dort. Ein Lappen erreicht die Oberfläche und verteilt dabei Rückstände in Bereiche, die zuvor unberührt waren. Der Geruch folgt derselben Logik, er sitzt in der Quelle im Material und verschwindet dauerhaft, sobald diese entfernt ist. Kontaminiertes Material nehmen wir heraus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert; gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Nach dem Zustand der Räume, und der lässt sich aus der Ferne nicht abschließend beurteilen. Deshalb sieht sich jemand die Wohnung vorher an, kostenlos. Darauf folgt ein Angebot, und erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
Nur zum Teil. Eine Fläche kann trocken und unauffällig wirken und biologisch belastet sein, weil der Blick unter den Belag fehlt. Was ausgetauscht werden muss und was gereinigt werden kann, zeigt sich bei der Besichtigung.
Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, beides so, dass Sie es bei Ihrer Versicherung einreichen können. Über eine Erstattung entscheidet der Versicherer.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht und ob der Ort freigegeben ist. Den Rest klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
