Solange die Polizei einen Fundort noch nicht freigegeben hat, liegt die Entscheidung über die Räume nicht bei den Angehörigen. Danach schon. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Vellberg nacheinander ablaufen, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, bevor Sie irgendetwas veranlassen.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Schritt für Schritt
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Reinigung, bevor der Ort freigegeben ist. Bis dahin bleibt für Angehörige in der Wohnung nichts zu erledigen.
- Nichts selbst putzen. Wie weit etwas ins Material gezogen ist, lässt sich mit dem Auge nicht beurteilen. Eine Fläche kann sauber wirken und trotzdem biologisch belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Dielen, Bodenbelag und Estrich sitzen. Ein Lappen verteilt sie dann eher, als dass er sie entfernt. Auch der Geruch hört erst auf, wenn die Quelle aus dem Material heraus ist. Was wirklich betroffen ist, zeigt sich beim Ansehen der Räume, nicht vorher.
- Was am Telefon geklärt wird. Es genügt, zu schildern, was Sie ohnehin wissen: um welche Art von Räumen es geht, ob die Polizei da war und ob der Ort freigegeben ist. Daraus ergibt sich der Termin für die Besichtigung.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an und beurteilen, was gereinigt und was entfernt werden muss. Das kostet nichts. Wir fahren mit Fahrzeugen ohne Firmenschriftzug vor, im Haus lässt sich daran nichts ablesen.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen schriftlich, welche Arbeiten vorgesehen sind. Begonnen wird erst, wenn Sie zustimmen.
- Ausführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten weiter; entsorgt wird nichts, solange Ihre Freigabe fehlt. Je nach Lage bleibt es bei der Tatortreinigung, oder wir räumen die Wohnung anschließend vollständig aus.
Welche dieser Leistungen Ihr Fall braucht, muss niemand vorab festlegen. Das ergibt sich aus der Besichtigung, und entschieden wird danach von Ihnen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.