Bevor in einer Wohnung etwas anderes geschehen kann, muss belastetes Material heraus, Flächen müssen desinfiziert und der Hausrat muss geräumt werden. Diese Arbeit übernehmen wir: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, dazu die vollständige Wohnungsauflösung. Wir fahren dafür nach Vacha, vorbereiten müssen Sie nichts.
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Was nacheinander passiert
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, wartet jede Reinigung, bis der Ort freigegeben ist. Diese Nachricht kommt von den Ermittlern. Bis dahin bleibt die Tür einfach zu.
- Die Räume unberührt lassen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nicht von selbst wieder her. Deshalb sagt eine Fläche, die sauber aussieht, nichts über ihren biologischen Zustand. Wischen setzt Rückstände in Bewegung und verteilt sie über den Boden, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hört erst auf, wenn die Quelle aus dem Material entfernt ist; ein Mittel aus dem Regal legt sich nur darüber.
- Die erste Schilderung. Am Telefon helfen uns wenige Angaben: welche Räume betroffen sind, was für ein Boden liegt, ob die Polizei beteiligt war und wer den Auftrag erteilt und uns die Wohnung aufschließt. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein, der sich nach dem Zustand der Wohnung richtet. Diese Besichtigung kostet nichts. Wir kommen mit Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung, im Haus fällt der Termin nicht auf.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten vorab schriftlich, welche Arbeiten wir übernehmen. Angefangen wird, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material bauen wir aus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir anschließend den gesamten Hausrat aus. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
Die Reihenfolge lässt sich in einem Telefonat klären, auch wenn noch offen ist, ob gereinigt oder geräumt werden soll.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.