Nach einem Todesfall in einer Wohnung steht bald die Frage im Raum, ob die Räume später wieder vermietet oder verkauft werden können. Das ist möglich, sobald alles entfernt ist, was in Böden und Bauteile gezogen ist. Wir übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall in Uttenweiler, wir arbeiten in der Leichenfundortreinigung und in der Tatortreinigung, und wir übernehmen die Wohnungsauflösung.
Der Geruch kommt nach jedem Lüften zurück. Das ist der Hinweis darauf, in welchem Zustand das Material ist. Die Quelle liegt nicht in der Luft, sondern in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Solange sie dort sitzt, trägt frische Luft nur für ein paar Stunden. Wischen an der Oberfläche verteilt Rückstände, statt sie zu entfernen. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Erst wenn das betroffene Material heraus ist, ist auch die Ursache des Geruchs beseitigt. Dann bleibt er weg.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich das vorher jemand an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
War die Polizei im Haus, wird die Freigabe abgewartet. Vorher betritt niemand von uns die Wohnung. Ist der Ort freigegeben, folgt die Besichtigung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden.
Der Anblick sagt wenig darüber, wie weit etwas gegangen ist. Was oben kaum zu sehen ist, kann tief im Aufbau sitzen. Umgekehrt wirkt manches schlimmer, als es sich später zeigt. Diese Einschätzung müssen Angehörige nicht leisten. Wir arbeiten nach der Biostoffverordnung und beurteilen den Zustand vor Ort.
Im Gespräch genügt eine kurze Schilderung: was geschehen ist, um welche Räume es geht und wer Zugang zur Wohnung hat.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
