Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem ersten Handgriff in der Wohnung liegt ein Abschnitt, in dem andere zuständig sind. Erst wenn der Ort freigegeben ist, beginnt unsere Arbeit: die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall in Ursensollen, die Leichenfundortreinigung und, wenn die Räume leer übergeben werden sollen, die Wohnungsauflösung.
Weil man einer Fläche nicht ansieht, wie weit etwas ins Material gegangen ist. Rückstände sammeln sich in Fugen, unter Bodenbelägen, in Holz und im Estrich, also an Stellen, die beim Putzen gar nicht erreicht werden. Ein gewischter Boden kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein, und Wischwasser verteilt einen Teil dessen, was es lösen soll. Wie weit die Sache reicht, lässt sich erst beurteilen, wenn jemand die Räume gesehen und den Aufbau geprüft hat. Daran hängt auch die Frage nach dem Geruch: Er bleibt, solange die Quelle im Material sitzt, und er verschwindet, wenn dieses Material entfernt ist.
Vom Zustand der Räume, von der Größe der betroffenen Flächen und davon, wie viel herausgenommen und fachgerecht entsorgt werden muss. Deshalb sehen wir uns die Wohnung zuerst an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Mit der Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, warten wir ab, bis der Ort freigegeben ist; in der Tatortreinigung ist das der feste erste Punkt. Anschließend vereinbaren wir die Besichtigung, bei der geklärt wird, welche Flächen zu reinigen und zu desinfizieren sind und welches Material die Wohnung verlässt.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden herausgesucht, gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, bevor dafür die Freigabe vorliegt.
Für eine erste Einordnung genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist und um welche Räume es geht. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
