Diese Seite beschreibt, was nach einem Leichenfund in einer Wohnung in Untermeitingen der Reihe nach geschieht: Leichenfundortreinigung, Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Die Reihenfolge steht fest, und die beiden ersten Schritte bestehen darin, nichts zu tun.
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So geht es weiter
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bleiben die Räume gesperrt, bis Beamte oder Staatsanwaltschaft sie freigeben. Vorher beginnt keine Reinigung.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, Dielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft. Nach dem Wischen sieht ein Boden sauber aus, über den Zustand im Material sagt der Anblick nichts. Wasser und Haushaltsreiniger verteilen Rückstände über die Fläche, statt sie herauszulösen. Auch der Geruch hängt an dieser Quelle im Baustoff und verliert sich erst dann dauerhaft, wenn das betroffene Material entfernt ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Wichtig sind die betroffenen Räume, der Bodenbelag, der Stand der Freigabe und die Frage, ob nur gereinigt oder die Wohnung vollständig geräumt werden soll. Mehr braucht es für eine erste Einschätzung nicht.
- Besichtigung. Vor jedem Angebot sieht sich ein Mitarbeiter die Räume an, kostenfrei. Wer Begegnungen im Treppenhaus vermeiden möchte, kann die Arbeitszeiten entsprechend legen lassen.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen vorab ein Angebot über alles, was gemacht wird. Erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die Flächen werden anschließend desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung leeren wir danach die gesamte Wohnung Raum für Raum und übergeben sie leer. Was dabei mitgenommen wird und was stehen bleibt, ist vorher besprochen.
Ob es bei einem einzelnen Zimmer bleibt oder die ganze Wohnung geleert wird, klärt sich im Gespräch und im Angebot davor. Für den ersten Kontakt genügen die Adresse und eine kurze Schilderung des Zustands.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.