Bevor in einer Wohnung gereinigt werden kann, müssen zwei Dinge geklärt sein: ob die Räume von den Behörden freigegeben sind und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Ist das beantwortet, folgt alles Weitere in einer festen Reihenfolge. Wir übernehmen in Untergruppenbach die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Warten auf die Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, beginnt in den Räumen keine Arbeit, solange sie nicht freigegeben sind. Das betrifft auch Möbel und Hausrat: entsorgt wird nichts, wofür die Freigabe fehlt.
- Warum Wischen nicht hilft. Nach dem Lüften wirkt der Geruch verschwunden, und Stunden später steht er wieder im Raum. Der Grund liegt nicht in der Luft, sondern im Material. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich, und von dort geben sie den Geruch immer wieder ab. Ein Wischtuch verteilt sie über die Fläche, statt sie herauszuholen. Eine Fläche kann dabei sauber aussehen und biologisch belastet sein. Weg bleibt der Geruch erst, wenn das belastete Material heraus ist.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist eine knappe Schilderung: um welche Art von Räumen es geht, welche Flächen betroffen sind, ob eine Freigabe vorliegt und wer aufschließen kann. Daraus ergibt sich, was vor Ort zu prüfen ist.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich steht. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung räumen wir den Hausrat; Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Für ein erstes Bild reicht, was Sie über die Räume wissen. Alles Übrige klärt die Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.